Investition mit Steuerspar-Effekt:
Denkmal-Immobilien
Ein Investment in hochwertige Immobilien ist eine sichere Sache. Allerdings ist hier normalerweise kein großer Steuervorteil mehr realisierbar.
Die Ausnahme: Denkmalschutz-Immobilien mit steuerlich absetzbarer Kernsanierung.
Der Kaufpreis bei unseren "Steuervorteil-Immobilien" ist immer der Preis für Gebäudebestand und Sanierung, ähnlich wie bei einem schlüsselfertig kalkulierten Neubau. Die Wohnungen verkaufen wir somit inklusive Sanierung. Diese ist zudem über die Denkmalschutz-AfA steuerlich absetzbar.
Die Steuervorteile aus der Denkmalschutz-Sanierung laufen über 12 Jahre verteilt.
Das sind ab Fertigstellung
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8 Jahre lang 9 % AfA, und dann
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4 Jahre lang 7 % AfA
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aus den anerkannten Kosten für die Sanierung der Denkmalschutz-Immobilie
Diese steuerlichen Betrachtungen beziehen sich bis hierher nur auf die Denkmalschutz-AfA, die vom Bauträger nachzuweisen ist. Bei der Vermietung fallen weitere, steuerlich absetzbare Kosten an, wie z. B. Finanzierungskosten. Zudem sind die Mieterträge zu versteuern.
Daher erhebt diese steuerliche Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Zahlen, die für Sie persönlich zutreffen. Diese Angaben ersetzen also keine Steuerberatung.
Ein Beispiel für die Denkmal-Abschreibung bei Vermietung
ETW Nr. 11 in Berliner Vorstadt-Lage, 70,5 qm WFL, Kaufpreis 299.500,-- EUR, Sanierungsanteil im Kaufpreis: ca. 200.665,-- EUR.
Somit aus der Denkmalschutz-Sanierung steuerlich absetzbar: ca. 18.050,-- EUR pro Jahr, das sind 9 % Denkmalschutz-AfA in den ersten 8 Jahren ab Fertigstellung;
danach sind noch 4 Jahre die oben genannten 7 % Sonder-AfA = ca. 14.040,-- EUR pro Jahr absetzbar.
Bei einem Steuersatz von 40 % kommen so im Laufe von 12 Jahren Steuervorteile in Höhe von insgesamt ca. 80.200,-- EUR zusammen.